Inhalt
Swiss Life auf einen Blick
Stand: Oktober 2026 · Angaben ohne Gewähr
- AngebotSchwere-Krankheiten-Option zur Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung
- Versicherte Krankheiten10 Krankheiten: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Koma, Blindheit, Taubheit, Verlust der Sprache, schweres Schädel-Hirn-Trauma
- LeistungEinmalzahlung in Höhe der 12-, 24- oder 36-fachen garantierten Monatsrente – auch wenn Sie nicht berufsunfähig sind
- ÜberlebenszeitAnspruch 28 Tage nach der fachärztlichen Diagnose
- Nachversicherung (BU)Erhöhung der BU-Rente ohne neue Gesundheitsprüfung, z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes
- GeltungsbereichWeltweiter Versicherungsschutz
Dread-Disease-Versicherung vergleichen: Tarife & Kosten 2026/27
Schwere Krankheiten als Baustein der Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung
Die meisten Menschen werden nicht durch einen Unfall berufsunfähig, sondern durch eine Krankheit. Zu den häufigsten Ursachen gehören psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats sowie Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Swiss Life verbindet deshalb beide Absicherungen: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Schwere-Krankheiten-Option zahlt zusätzlich eine Einmalzahlung, sobald eine der versicherten Krankheiten diagnostiziert wird – auch dann, wenn Sie weiterarbeiten. Dasselbe Prinzip gibt es zur Grundfähigkeitsversicherung von Swiss Life.
Der Vorteil: Sie haben einen Vertrag statt zwei. Der Nachteil: Mit 10 Krankheiten ist der Katalog deutlich kleiner als bei eigenständigen Tarifen (über 50 bis 75 Krankheiten), und die Option endet, wenn der Hauptvertrag endet.
So funktioniert die Leistung
Sie wählen eine Einmalzahlung in Höhe der 12-, 24- oder 36-fachen garantierten Monatsrente Ihres Hauptvertrags – bei 1.000 € Rente also 12.000 €, 24.000 € oder 36.000 €.
- Der Anspruch entsteht 28 Tage nach der fachärztlichen Diagnose (Überlebenszeit).
- Jede Krankheit wird nur einmal bezahlt.
- Nach einem Leistungsfall gilt eine Wartezeit von drei Monaten für eine weitere Krankheit.
Typische Ausschlüsse
Nicht jede Diagnose führt zur Leistung. Ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Krebsvorstufen (Carcinoma in situ) und bestimmte frühe Tumorstadien
- ein „stummer“ Herzinfarkt
- eine vorübergehende Durchblutungsstörung des Gehirns (TIA)
Für Krebs gilt laut Bedingungen außerdem eine Wartezeit von sechs Monaten ab Vertragsbeginn.
Was die Berufsunfähigkeitsversicherung von Swiss Life bietet
Je nach Tarif gehören zur Berufsunfähigkeitsversicherung von Swiss Life unter anderem:
- Nachversicherungsgarantie: Anpassung an neue Lebensabschnitte ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Keine Meldepflicht bei einem Berufswechsel
- Möglichkeit, Beiträge bei finanziellen Engpässen vorübergehend auszusetzen
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Eigene Angebote für Studierende und Auszubildende
Das Unternehmen
Swiss Life wurde 1857 in Zürich als Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt gegründet und ist der größte Lebensversicherer der Schweiz.
In Deutschland ist seit 2024 die Swiss Life Lebensversicherung SE mit Sitz in Garching bei München der Versicherer; sie hat den Bestand der früheren deutschen Niederlassung übernommen. Schwerpunkte sind Vorsorge, Berufsunfähigkeitsschutz und Finanzberatung.
Eigenständiger Tarif oder Option?
Wenn Sie vor allem bei einer Diagnose schnell Geld brauchen, ist eine eigenständige Dread-Disease-Versicherung meist umfassender – etwa von der NÜRNBERGER, von Canada Life oder Zurich. Möchten Sie in erster Linie Ihr Einkommen absichern, kann die Kombination bei Swiss Life passen. Welche Lösung günstiger ist, zeigt der persönliche Vergleich.
Lesen Sie, wie sich beide Versicherungen unterscheiden: Dread-Disease- oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Den aktuellen Leistungsumfang prüfen wir für Sie im persönlichen Vergleich.