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DBV

Die Existenzschutzversicherung der DBV können Sie nicht mehr neu abschließen. Hier lesen Sie, was Bestandskunden wissen sollten und welche Alternativen es 2026 gibt.

Inhalt
  1. Schwere Krankheiten absichern im öffentlichen Dienst
  2. Sie haben eine Existenzschutzversicherung der DBV?
  3. So funktionierte die Existenzschutzversicherung
  4. Grundfähigkeitsversicherung als Nachfolger?
  5. Das Unternehmen
Nicht mehr im Angebot

Die Existenzschutzversicherung der DBV wird im Neugeschäft nicht mehr angeboten. Eine eigene Dread-Disease-Versicherung hat die DBV aktuell nicht im Angebot (Stand: Oktober 2026). Bestehende Verträge laufen zu den vereinbarten Bedingungen weiter.

Einen Schutz bei schweren Krankheiten bieten zum Beispiel:

  • NÜRNBERGER – eigenständige Dread-Disease-Versicherung mit mehr als 50 Krankheiten
  • Canada Life – Schutz bei 55 schweren Krankheiten, auf Wunsch mit MultiPay
  • Zurich – Krankheits-Schutzbrief mit 75 Krankheiten, Kinder beitragsfrei mitversichert
  • Swiss Life – Schwere-Krankheiten-Option zur Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung
  • BarmeniaGothaer – Perikon: schwere Krankheiten als Baustein, kombinierbar mit Todesfall- und BU-Schutz

Schwere Krankheiten absichern im öffentlichen Dienst

Die DBV war und ist vor allem auf Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst spezialisiert. Gerade für diese Berufsgruppen kann eine Dread-Disease-Versicherung eine sinnvolle Ergänzung sein: Sie zahlt bei der Diagnose einer schweren Krankheit eine Einmalsumme – egal, ob Sie dienstunfähig werden oder weiterarbeiten.

Für die Absicherung der Dienstunfähigkeit selbst sind dagegen spezielle Berufsunfähigkeitstarife mit Dienstunfähigkeitsklausel gedacht.

Für Beamte

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Sie haben eine Existenzschutzversicherung der DBV?

  • Vertrag behalten: Ihr Schutz bleibt bestehen. Kündigen Sie nicht, bevor ein neuer Vertrag sicher zustande gekommen ist.
  • Rente prüfen: Reicht die vereinbarte Rente noch für Ihre heutigen Lebenshaltungskosten?
  • Ergänzen: Eine zusätzliche Dread-Disease-Versicherung kann die Lücke bei schweren Krankheiten schließen, die eine Rente allein nicht abdeckt.
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Welche Summe soll bei Diagnose ausgezahlt werden?

Zwischen 5.000 € und 1.000.000 €
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So funktionierte die Existenzschutzversicherung

Die Existenzschutzversicherung zahlte eine lebenslange monatliche Rente – zum Beispiel nach einer unfallbedingten Invalidität ab 50 %, bei Pflegebedürftigkeit, bei schweren Schäden an Organen wie Herz, Lunge, Niere oder Gehirn sowie beim Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören oder Sprechen. Nach unseren Unterlagen war sie für Erwachsene zwischen 16 und 59 Jahren und für Kinder ab sechs Monaten erhältlich. Die Rente konnte bei Erwachsenen zwischen 250 € und 3.000 € im Monat betragen, bei Kindern zwischen 250 € und 2.000 €.

Streng genommen war sie damit eher eine Mischung aus Grundfähigkeits- und Invaliditätsversicherung als eine klassische Dread-Disease-Versicherung, die bei Diagnose eine Einmalzahlung leistet.

Grundfähigkeitsversicherung als Nachfolger?

Die frühere Existenzschutzversicherung leistete unter anderem beim Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören oder Sprechen. Wer heute einen vergleichbaren Schutz sucht, findet ihn eher in einer Grundfähigkeitsversicherung.

Eine Dread-Disease-Versicherung ergänzt diese, weil sie schon bei der Diagnose zahlt – auch wenn noch keine Fähigkeit dauerhaft verloren ist.

Das Unternehmen

Die DBV wurde 1871 als Lebensversicherungsanstalt für Armee und Marine gegründet. Später gehörte sie als DBV-Winterthur zum Schweizer Winterthur-Konzern; mit dessen Übernahme kam sie 2006 zur AXA.

Heute führt AXA die DBV als eigene Marke für Beamte und den öffentlichen Dienst. Unter dem Namen DBV Deutsche Beamtenversicherung betreut sie vor allem Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und ihre Angehörigen.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Den aktuellen Leistungsumfang prüfen wir für Sie im persönlichen Vergleich.

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