Inhalt
Zurich Krankheits-Schutzbrief auf einen Blick
Stand: Oktober 2026 · Angaben ohne Gewähr
- Versicherte Krankheiten75 Krankheiten, darunter Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Epilepsie und schwere Blutvergiftung
- TeilleistungenBis zu 25.000 € je Versicherungsfall bei bestimmten weniger schweren Krankheiten; mehrere Teilleistungen möglich
- Booster-ZahlungBei neun ausgewählten Krankheiten erhöht sich die Leistung automatisch um bis zu 40.000 €
- KinderBeitragsfrei mitversichert; fünf Krankheiten schon ab Geburt, später eigener Vertrag ohne Gesundheitsprüfung möglich
- GarantieBeiträge und Versicherungssummen sind für die gesamte Laufzeit garantiert
- Zwei VariantenKrankheits-Schutzbrief und Erweiterter Krankheits-Schutzbrief mit Todesfallleistung
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Was leistet der Zurich Krankheits-Schutzbrief?
Wird eine der versicherten Krankheiten diagnostiziert, zahlt Zurich die vereinbarte Versicherungssumme als Einmalbetrag aus. Über das Geld verfügen Sie frei – etwa für Behandlungen, eine Haushaltshilfe, den Umbau der Wohnung oder um laufende Kosten zu decken, während Sie nicht arbeiten können.
Bei bestimmten weniger schweren Krankheiten gibt es eine Teilleistung von bis zu 25.000 € je Versicherungsfall – auch mehrere Teilleistungen sind möglich. Bei neun ausgewählten Krankheiten – vor allem nach Unfällen oder wenn eine Rückkehr in den Beruf schwierig ist – erhöht eine Booster-Zahlung die Leistung automatisch um bis zu 40.000 €.
Krankheits-Schutzbrief oder Erweiterter Krankheits-Schutzbrief?
Der Krankheits-Schutzbrief konzentriert sich auf schwere Krankheiten und Erwerbsunfähigkeit; im Todesfall zahlt er nur eine kleine Summe von 5.000 €. Er passt, wenn Ihre Hinterbliebenen bereits anderweitig versorgt sind oder Sie keinen Todesfallschutz brauchen.
Der Erweiterte Krankheits-Schutzbrief enthält zusätzlich eine Todesfallleistung. Liegt die Lebenserwartung nach ärztlicher Einschätzung bei weniger als zwölf Monaten, kann diese Leistung vorgezogen ausgezahlt werden.
Abschließen können Sie den Schutz als Einzelvertrag, als Vertrag auf verbundene Leben oder als Vertrag „DUAL“, bei dem zwei Personen mit jeweils eigener Summe versichert sind.
Überarbeitet im Juni 2025
Zurich hat den Krankheits-Schutzbrief 2025 überarbeitet. Die wichtigsten Verbesserungen:
- Herzerkrankungen: Es gelten einfachere Voraussetzungen – schon die Aufdehnung eines verengten Herzkranzgefäßes (Ballondilatation) kann eine Leistung auslösen. Minimalinvasive Eingriffe, etwa an der Herzklappe, sind ausdrücklich versichert.
- Operationen: Bei mehr Krankheiten reicht die medizinische Notwendigkeit einer Operation, z. B. eines Bypasses, schon bevor sie durchgeführt wird.
- Koma: Neurologische Ausfälle müssen nicht mehr nachgewiesen werden.
- Erwerbsunfähigkeit: Zurich zahlt bereits nach sechs Monaten statt wie bisher nach drei Jahren.
- Soforthilfe im Todesfall: 10 % der Todesfallsumme vorab, höchstens 10.000 € (Erweiterter Krankheits-Schutzbrief).
- Nachversicherung: Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung bei 21 Ereignissen (mehr dazu unten).
Erwerbsunfähigkeit und Beitragsbefreiung
Können Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten, zahlt Zurich die volle Versicherungssumme – auch wenn die Ursache keine der 75 versicherten Krankheiten ist.
Sind Sie länger als drei Monate arbeitsunfähig, übernimmt Zurich ab dem vierten Monat Ihre Beiträge. Der Schutz bleibt dabei in voller Höhe bestehen.
Laufzeit verlängern, Inflation ausgleichen
- Verlängerung: Ihren Vertrag können Sie ohne neue Gesundheitsfragen bis höchstens zum Alter von 75 Jahren verlängern.
- Dynamik: Die Versicherungssumme steigt jährlich um 3 %, der Beitrag um 5 %. Jeder Erhöhung können Sie widersprechen.
- Nachversicherung: Bei 21 Ereignissen erhöhen Sie Ihren Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung.
Kinder sind beitragsfrei mitversichert
Kinder sind ohne Mehrbeitrag mitversichert. Schon ab Geburt besteht Schutz bei fünf Krankheiten: Muskeldystrophie, Spina bifida, infantile Zerebralparese, Hydrozephalus und Verätzung der Speiseröhre.
Endet die Mitversicherung, kann Ihr Kind einen eigenen Vertrag ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Bis zu welchem Alter Kinder mitversichert sind und welche Beträge gelten, nennen wir Ihnen im Angebot.
Das Unternehmen
Die Zurich Insurance Group mit Sitz in Zürich ist einer der weltweit größten Versicherer. Die Krankheits-Schutzbriefe werden von der Zurich Life Assurance plc mit Sitz in Irland angeboten, einer hundertprozentigen Tochter der Zurich-Gruppe; die Aufsicht liegt bei der Central Bank of Ireland.
Die Tarife tragen den Markennamen „Eagle Star“ und werden in Deutschland über die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG vertrieben.
Für wen eignet sich der Tarif?
- Für Familien, weil Kinder beitragsfrei mitversichert sind
- Für alle, die einen möglichst großen Krankheitskatalog wünschen
- Für alle, die auch bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit abgesichert sein möchten
- Für alle, die Wert auf garantierte Beiträge legen
- Mit Todesfallschutz: für Hauptverdiener, die ihre Familie zusätzlich absichern möchten
Ein großer Krankheitskatalog ist ein Pluspunkt – entscheidend bleibt aber, wie die einzelnen Krankheiten definiert sind. Im Vergleich sehen Sie, worin sich Zurich von anderen Anbietern unterscheidet.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Den aktuellen Leistungsumfang prüfen wir für Sie im persönlichen Vergleich.