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Muss ich die Auszahlung versteuern – und kann ich die Beiträge absetzen?

Für Privatpersonen ist die Einmalzahlung aus einer Dread-Disease-Versicherung in der Regel steuerfrei. Bei den Beiträgen ist der steuerliche Vorteil meist gering.

Inhalt
  1. Die Auszahlung
  2. Die Beiträge
  3. Wenn ein Unternehmen den Vertrag abschließt
  4. Passende Fragen

Die Auszahlung

Haben Sie den Vertrag privat abgeschlossen und erhalten Sie selbst die Leistung, müssen Sie die Summe in der Regel nicht versteuern. Sie steht Ihnen vollständig zur Verfügung.

Die Beiträge

Beiträge zu bestimmten Versicherungen können Sie als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben. Ob das für Ihren Vertrag gilt, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Der Vorteil ist meist gering: Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 € im Jahr für Arbeitnehmer und Beamte und bei 2.800 € für Selbstständige. Durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ist er meist schon ausgeschöpft.

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Wenn ein Unternehmen den Vertrag abschließt

Schließt ein Unternehmen den Vertrag ab und ist es bezugsberechtigt, gelten andere Regeln: Die Beiträge sind dann in der Regel Betriebsausgaben, die Leistung ist eine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Mehr dazu unter Keyperson-Versicherung.

Hinweis

Diese Informationen ersetzen keine Steuerberatung. Weitere Begriffe erklären wir im Lexikon unter „Steuern“.

Passende Fragen

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