So kann der Versicherer entscheiden
- Normale Annahme: Sie erhalten den Schutz zum regulären Beitrag.
- Zuschlag: Wegen eines höheren Risikos zahlen Sie einen höheren Beitrag.
- Ausschluss: Einzelne Krankheiten oder Folgen einer Vorerkrankung sind nicht versichert.
- Ablehnung: Der Versicherer bietet Ihnen keinen Vertrag an.
Wie die Versicherer einzelne Vorerkrankungen bewerten, unterscheidet sich. Wird ein Antrag bei einem Anbieter abgelehnt, kann ein anderer ihn unter Umständen annehmen.
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Warum vollständige Angaben so wichtig sind
Beantworten Sie alle Fragen vollständig und richtig. Bei falschen oder fehlenden Angaben kann der Versicherer bis zu fünf Jahre nach Vertragsschluss vom Vertrag zurücktreten – bei Vorsatz oder Arglist sogar bis zu zehn Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG).
Im Leistungsfall würden Sie dann womöglich leer ausgehen – also genau dann, wenn Sie das Geld brauchen.
Lassen Sie sich vor dem Antrag Ihre Patientenakte oder eine Übersicht Ihrer Behandlungen von Ihrer Krankenkasse geben. So vergessen Sie keine Arztbesuche. Mehr zum Begriff im Lexikon unter „Gesundheitsprüfung“.
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