Schwerbehindert heißt nicht arbeitsunfähig
Zuschussberechtigt – oder nicht?
Tragisch genug, einen (Arbeits-)Unfall zu erleiden und infolge dessen womöglich lebenslang unter schwerwiegenden, gesundheitlichen Konsequenzen leiden zu müssen. Wohl dem, der in einer derartigen Situation die Chance hat, eine Rente zu beziehen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall… Auf der anderen Seite gibt es aber durchaus auch Möglichkeiten, auf andere Weise bestimmte Zuschüsse zu erhalten, die dazu beitragen, den Alltag zu erleichtern.
Um nach einem Unfall auch weiterhin mobil zu bleiben, kann ein behindertengerechtes Fahrzeug von entscheidender Bedeutung sein. Wer nicht in den Genuss kommt, eine entsprechende Rente zu erhalten, kann Zuschüsse für ein behindertengerechtes Auto erhalten. Dies ist zum Beispiel dann von großem Wert, wenn es darum geht, auch mit einer (schwerwiegenden) Behinderung weiterhin am Berufsleben teilzunehmen und so den tagtäglichen Weg zur Arbeit zu bestreiten.
Fakt ist, dass ein solches, speziell ausgestattetes Fahrzeug nicht nur zu mehr Mobilität und Flexibilität im Alltag beizutragen vermag, sondern dass darüber hinaus auch eine gewisse Form der Rehabilitation gewährleistet ist. In Anlehnung hieran befanden die Richter des Landessozialgerichtes Hessen die Befürwortung von Zuschüssen für behindertengerechte Fahrzeuge sehr wohl als gerechtfertigt (Az: L 5 R 28/09).
Ein durch einen Arbeitsunfall gehbehinderter, 54jähriger Elektro-Installateur hatte auf eine verminderte Erwerbsfähigkeit und somit auf den Erhalt von Rentenzahlungen geklagt, weil er bedingt durch seine Verletzungen nicht mehr in der Lage war, weit zu laufen oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Gutachter waren der Ansicht, dass der Mann einer anderen Arbeit nachgehen könne, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die Rentenversicherung war in dem Fall bereit, die entstehenden Aufwendungen für Bewerbungsgespräche oder auch für Fahrtkosten (zur Arbeit) mit dem Taxi zu übernehmen. Sogar eine Kostenübernahme für ein behindertengerecht ausgestattetes Fahrzeug wurde gewährleistet. Anhand dieser Gegebenheiten sahen die Richter des hessischen Landessozialgerichtes einen möglichen Rentenanspruch nicht gegeben. Für den Fall, dass der Elektro-Installateur keine neue Anstellung finden würde, könne dieser stattdessen Hartz-IV-Leistungen oder Arbeitslosengeld beantragen.
Angesichts derartiger Gegebenheiten wird nur allzu deutlich, wie sinnvoll eine rechtzeitige, wohldurchdachte Vorsorge ist. So ist eine Dread-Disease-Versicherung in der Tat eine empfehlenswerte Versicherung. Denn diese Personenversicherung unterstützt die versicherten Personen, die sich gegen die finanziellen Auswirkungen fest definierter, schwerer Krankheiten wie beispielsweise Krebs et cetera absichern wollen.
Quelle: ntv 18.05.2010